Nein, bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen. Trotzdem kann die Beratung sehr hilfreich sein: Sie erfahren, welche Unterstützungsangebote Ihnen zustehen und wie Sie Entlastungsleistungen optimal nutzen können. Viele Angehörige und Pflegebedürftige profitieren daher von einem freiwilligen Beratungsgespräch – ganz ohne Verpflichtung.