Wer Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrzunehmen. Viele empfinden das zunächst als Belastung oder als Prüfung – doch bei Lebenswerk machen wir daraus etwas Positives: ein persönliches Gespräch, das Sicherheit gibt, offene Fragen beantwortet und wertvolle Tipps für Ihren Pflegealltag bietet.
Transparent, einfühlsam und immer auf Augenhöhe.
Bereit für Pflege, die mehr bedeutet?
Rufen Sie uns an – wir sind persönlich für Sie da.
Individuelle Analyse der Pflegesituation
Wir schauen uns Ihre persönliche Situation genau an und geben Empfehlungen, die zu Ihrem Alltag passen.
Praktische Tipps für die häusliche Pflege
Von kleinen Handgriffen bis zu Entlastungsmöglichkeiten – wir zeigen Wege, die Pflege einfacher zu gestalten.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Wir geben Sicherheit, vermitteln Techniken und entlasten mit konkreten Hinweisen.
Informationen zu Leistungen & Ansprüchen
Sie erfahren, welche Hilfen und Budgets Ihnen zustehen – klar erklärt und transparent.
Wir sind für Sie da.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit persönlich und mit Herz zur Seite.
Nachweis für die Pflegekasse
Wir übernehmen die fachgerechte Dokumentation und leiten die Bestätigung an Ihre Pflegekasse weiter.
Erfahren Sie, wie unsere Pflegeberatung Ihnen Klarheit, Sicherheit und individuelle Unterstützung in Ihrer Pflegesituation bieten kann. Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da!
Zusätzlich zur Pflegeberatung stehen wir Ihnen mit vielen weiteren Leistungen zur Seite – passgenau abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre individuellen Bedürfnisse.
Nein. Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Für Sie entstehen keinerlei Gebühren.
Eine erfahrene Pflegefachkraft besucht Sie zuhause, bespricht Ihre aktuelle Pflegesituation, beantwortet Fragen und gibt hilfreiche Tipps. Anschließend wird der Nachweis für die Pflegekasse erstellt.
Nein. Es geht nicht darum, Fehler zu finden, sondern darum, Sicherheit zu geben und Sie sowie Ihre Angehörigen zu unterstützen.
Wenn die Beratung nicht fristgerecht stattfindet, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder streichen. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Ja, besonders pflegende Angehörige profitieren von Tipps, Techniken und Hinweisen auf Entlastungsangebote – die Beratung unterstützt immer auch die Menschen, die pflegen.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchführen zu lassen.
Die Häufigkeit hängt dabei vom Pflegegrad ab. Während Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate einen Beratungseinsatz nachweisen müssen, ist dies bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle drei Monate erforderlich. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, sie können die Beratung aber freiwillig in Anspruch nehmen.
Die Kosten übernimmt in jedem Fall die Pflegekasse.
Ihr Ansprechpartner
Wir beraten Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Betreuungskonzept, das wirklich zu Ihnen passt. Ob für Sie selbst oder Ihre Angehörigen – wir sind für Sie da.