Pflegegrad 3 verständlich erklärt: Leistungen, Geld und Unterstützung im Alltag

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Pflegegrad 3 betrifft viele Menschen in Deutschland – sowohl Pflegebedürftige selbst als auch Angehörige und Arbeitssuchende in der Pflege. Wer einen Pflegegrad 3 hat, gilt als schwer beeinträchtigt in der Selbstständigkeit. Damit verbunden sind umfangreiche Unterstützungen durch die Pflegekasse. In diesem Text erfährst du ausführlich, welche Leistungen und Ansprüche man im Pflegegrad 3 hat, wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Der Fokus liegt dabei auf den Leistungen bei Pflegegrad 3, die den Alltag spürbar erleichtern sollen.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Grundlage dafür sind feste Bewertungsmodule wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen. Viele Betroffene fragen sich: welche Kriterien müssen bei Pflegegrad 3 erfüllt sein? Entscheidend ist eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten im Pflegegutachten.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Die Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist, dass eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten besteht. Zusätzlich müssen alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Haushaltsführung nur noch eingeschränkt oder mit fremder Hilfe möglich sein. Zu den Voraussetzungen für Pflegegrad 3 gehört außerdem, dass der Unterstützungsbedarf regelmäßig auftritt und nicht nur vorübergehend besteht.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind vielseitig und können individuell kombiniert werden. Ziel ist es, Pflegebedürftige möglichst selbstbestimmt zu unterstützen und Angehörige zu entlasten. Je nach Pflegesituation kommen Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen infrage. Viele stellen sich dabei die Frage, wie viel Geld bei Pflegegrad 3 eigentlich zur Verfügung steht.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Wer überwiegend von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, erhält Pflegegeld bei Pflegegrad 3 in Höhe von 599 € monatlich. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann flexibel genutzt werden – zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur Finanzierung zusätzlicher Hilfen im Alltag.

Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste

Alternativ oder ergänzend können professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Dafür stehen Sachleistungen bei Pflegegrad 3 in Höhe von bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Sachleistungendecken Leistungen wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Hilfe im Haushalt ab und werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen

Viele nutzen eine Kombination aus beiden Leistungsarten. Auch hier zählen die Leistungen bei Pflegegrad 3 zu den flexibelsten Pflegegraden, da individuelle Lösungen möglich sind. Wichtig ist, dass der jeweilige Anteil korrekt beantragt und dokumentiert wird.

Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfe

Unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistungen steht allen Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 in Höhe von 131 Euro monatlich zu. Der Entlastungsbetrag kann für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote eingesetzt werden und soll pflegende Angehörige entlasten.

Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson

Wenn die private Pflegeperson krank ist oder Urlaub braucht, greift die Verhinderungspflege von Pflegegrad 3. Pro Jahr stehen bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflegekann stundenweise oder tageweise genutzt werden und ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Pflege.

Technische Hilfen und Wohnraumanpassung

Auch für technische Unterstützung gibt es finanzielle Hilfen. Ein häufiger Punkt ist die Frage nach einem Treppenlift. Der Zuschuss für einen Treppenlift bei Pflegegrad 3 kann im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.000 Euro betragen. Dieser Zuschuss erleichtert es vielen Betroffenen, weiterhin in der eigenen Wohnung zu leben.

Hausnotruf und Sicherheit im Alltag

Gerade bei eingeschränkter Mobilität spielt Sicherheit eine große Rolle. Viele fragen sich: wer zahlt den Hausnotruf bei Pflegegrad 3? Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten in der Regel, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann man mit Pflegegrad 3 alleine leben?

Eine häufige Sorge ist: kann man mit Pflegegrad 3 noch alleine leben? Grundsätzlich ja – sofern die Versorgung gesichert ist. Ambulante Pflegedienste, technische Hilfsmittel und Angehörigenhilfe machen es möglich. Trotzdem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die aktuelle Wohn- und Pflegesituation noch passend ist.

Überblick: Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?

Viele möchten wissen, wie viel Geld bei Pflegegrad 3 insgesamt zur Verfügung steht. Zählt man Pflegegeld (599 €), Pflegesachleistungen (bis 1.497 €), Entlastungsbetrag (131 €) und zusätzliche Leistungen wie Verhinderungspflege anteilig zusammen, kann sich ein monatlicher Gegenwert von über 2.000 € ergeben. Der genaue Betrag hängt davon ab, welche Leistungen kombiniert und in welchem Umfang sie genutzt werden. Fazit: Pflegegrad 3 bietet umfangreiche Unterstützung.

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind darauf ausgelegt, Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten. Wer sich fragt, welche Leistungen und Ansprüche man im Pflegegrad 3 hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Leistungen bei Pflegegrad 3 bieten finanzielle Sicherheit, praktische Hilfe und flexible Lösungen für sehr unterschiedliche Lebenssituationen.

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